Sport-nach-1 AGs

Sport-nach-1 in Schule und Verein
Sport-nach-1 ist das bayerische Kooperationsmodell zwischen Schule und Sportverein. Es wurde 1991 vom Bayerischen Kultusministerium und dem Bayerischen Landes-Sportverband gegründet. Ziel ist es, den Sportunterricht durch ein freiwilliges, qualifiziertes Nachmittagsangebot zu ergänzen und Kinder und Jugendliche nachhaltig für Bewegung und Vereinssport zu begeistern. 

Was ist eine SAG?
Eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) ist die praktische Form von Sport-nach-1. Schulen und Sportvereine schließen dafür einen Vertrag ab und bieten gemeinsam eine Sportgruppe an. Die Teilnahme ist freiwillig, eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

Voraussetzungen
Für die Einrichtung einer SAG ist ein qualifizierter Übungsleiter oder eine qualifizierte Übungsleiterin erforderlich. In der Regel soll eine SAG aus mindestens 10 Schülerinnen und Schülern bestehen. Die Leitung kann auch durch Lehrkräfte erfolgen; bei Einsatz eines Vereinsübungsleiters sind zusätzlich die schulrechtlichen Nachweise zu beachten.

Förderung
Für jede eingerichtete SAG kann der Sportverein eine SAG-Pauschale beantragen. Diese Förderung ist ein zusätzlicher staatlicher Zuschuss zur Vereinspauschale und wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Für das Schuljahr 2024/2025 lag sie bei 130 € für 1 Schulwochenstunde bzw. 260 € für 2 Schulwochenstunden.

Antrag und Fristen
Die Beantragung erfolgt online über das Sport-nach-1-Portal. Der Vertrag zwischen Schule und Verein sowie der Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale müssen bis 31. Oktober des jeweiligen Schuljahres eingereicht werden; das ist eine Ausschlussfrist. SAGs gelten immer nur für ein Schuljahr und können im Portal auch fortgeführt werden.

Weitere Informationen
Alle wichtigen Informationen, Downloads und Hinweise stehen auf der offiziellen Website von Sport-nach-1. Dort finden sich auch Kurzinfos für Vereine, Hinweise zum Online-Meldeportal sowie Ansprechpartner der Landesstelle für den Schulsport.